Drogenhandel statt Vorbildfunktion
Fußballprofi in verbrecherische Machenschaften verwickelt
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über einen ehemaligen Bundesliga-Fußballprofi und seine Verhaftung im Zusammenhang mit dem größten Drogenfund, der je in Deutschland gemacht wurde. Im Hamburger Hafen hatte die Polizei 1,33 Tonnen Kokain beschlagnahmt. Die Zeitung schreibt: „ Die Beamten nahmen sieben Verdächtige fest, darunter Ex-Bundesligaspieler Kevin H. (30)“. Über Kevin H. heißt es, er habe in der Saison 2001/2002 bei Hansa Rostock gespielt und gegen Bayern München sein erstes Bundesligator geschossen. Auch weitere Stationen seiner Fußballer-Karriere nennt die Redaktion. Wörtlich geht es so weiter: „Dienstag Abend hätte er eigentlich im Pokal gegen Harburg spielen müssen. Doch das Trikot mit der Nummer 14 bleibt im Schrank“. Zum Beitrag gehört ein Bild des Verdächtigen im Trikot von Hansa Rostock. Die Augenpartie ist mit einem schwarzen Balken überdeckt. Ein Leser sieht die Persönlichkeitsrechte von Kevin H. verletzt. Durch den abgekürzten Namen in Verbindung mit Details über seine Fußballkarriere ist der Spieler problemlos identifizierbar. Die Rechtsabteilung des Verlags sieht die Berichterstattung allein schon angesichts des Drogenfundes im Hamburger Hafen (Verkaufswert rund 40 Millionen Euro) gerechtfertigt. Kaum ein Medium in Deutschland habe nicht über den Fall berichtet. Die Nennung des Namens des Fußballers in abgekürzter Form sei zulässig. Bei Kevin H. handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte. Er habe gerade als Fußballspieler eine besondere Vorbildfunktion. Die in Richtlinie 8.1, Absatz 1, des Pressekodex geforderte Abwägung falle in diesem Fall eindeutig zugunsten des öffentlichen Interesses aus. Kevin H. sei Mitglied einer der gefährlichsten Rauschgiftbanden Deutschlands gewesen. Der Handel mit Rauschgift stehe eindeutig im Widerspruch zum positiven Bild des Vorzeigesportlers. Der Verdächtige sitze weiter in Untersuchungshaft. (2010)