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Täter ist nicht „der übliche Verdächtige“

Brutaler U-Bahn-Schläger kommt aus einer intakten Familie

Ein Nachrichtenmagazin befasst sich mit dem Thema Jugendgewalt. Auf dem Cover der Zeitschrift, das auch online erscheint, ist ein Foto zu sehen, das eine in einem Berliner U-Bahnhof installierte Überwachungskamera aufgenommen hat. Ein junger Mann wird gezeigt, der mit dem Fuß gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers ausholt. Ein Leser der Zeitschrift hält die Darstellung für unangemessen sensationell nach Ziffer 11 des Pressekodex. Derartige Abbildungen seien geeignet, die Gesellschaft und hier vor allem Kinder und Jugendliche weiter verrohen zu lassen. Die Abbildung helfe nicht bei der Auseinandersetzung mit den Ursachen der Tat. Die Darstellung gehe über das Informationsinteresse der Leser hinaus. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift äußert Verständnis dafür, dass der Beschwerdeführer das Titelbild erschreckend findet. Dies liege jedoch nicht daran, dass das Titelfoto das Thema Jugendgewalt unangemessen gewalttätig abbilde. Es sei vielmehr ausschließlich der brutalen Realität geschuldet. Im vorliegenden Fall seien Unverständnis und Entsetzen besonders groß gewesen, weil der mutmaßliche Täter nicht „der übliche Verdächtige“ sei (einschlägig vorbestrafter Jugendlicher, oft mit Migrationshintergrund), sondern ein angepasster Gymnasiast aus gutem Hause. Hier versagten alle Erklärungsklischees. Die Redaktion habe darauf geachtet, dass weder Opfer noch Täter zu erkennen seien. Das Bild sei ausgewählt worden, weil es gerade nicht die Gewalt, sondern den Moment davor sichtbar mache. Das Grauen entstehe im Kopf. Es werde nicht unmittelbar gezeigt. Zur Titelzeile „Mordswut“ erläutert die Zeitschrift, dass diese das Phänomen der sich verstärkenden Gewalt kennzeichne. Eine grundlose Wut, die keinen Anlass brauche und die sich gegen jedermann richten könne, die ziellos sei und die nur eines kenne: Schwerste Gewalt gegen wehrlose Opfer bis hin zu deren möglichem Tod. Der komplexe Sachverhalt solle mit dem emotionalen Wort „Mordswut“ zum Ausdruck gebracht werden. (2011)