Vorwurf: 50 Millionen Euro „verbraten“
Persönlichkeitsrechte eines Verwaltungsratchefs verletzt
In einem Anzeigenblatt erscheinen in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben mehrere Leserbriefe, die sich mit mutmaßlichen Vorgängen in der regionalen Kreissparkasse befassen. Das Anzeigenblatt legt mit einem eigenen Artikel nach. Darin geht es um Gerüchte, ein Vorstandsmitglied des Geldinstituts, dessen Vertrag nicht verlängert werden solle, habe in den letzten zehn Jahren 50 Millionen Euro „verbraten“. Die Rolle des Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreissparkasse wird kritisch hinterfragt. In einem weiteren Bericht geht es um das angeblich gestörte Verhältnis zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Verwaltungsrat. Eine Leserin des Anzeigenblattes beschwert sich beim Presserat. Die Zeitung bringe den Verwaltungsratsvorsitzenden in Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Vorgängen. Sie rügt die Veröffentlichung eines vertraulichen Schriftwechsels. Damit verstoße das Blatt gegen Persönlichkeitsrechte. Die Beschwerdeführerin kritisiert ferner, dass die fraglichen Artikel ohne Autorenkennzeichnung veröffentlicht worden seien. Auch seien die kritisierten Banker nicht gehört worden. Die Geschäftsführung des Anzeigenblattes besteht darauf, dass die Redaktion sorgfältig recherchiert, Belege gesammelt und Informanten befragt habe. Die Vorwürfe der Beschwerdegegnerin seien haltlos.