Kein Hinweis auf Fehler in der Erstfassung
Nachrichtenmagazin schreibt von israelischem Giftgas-Angriff auf Syrien
„Syrien reagiert nicht auf Israels Giftgasangriff“ titelt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Bürgerkrieg in Syrien und einem angeblichen Angriff Israels auf das Umland von Damaskus. Eine Leserin des Magazins kritisiert vor allem die Überschrift des Beitrages. Diese erwecke den falschen Eindruck, als habe Israel Syrien mit Giftgas angegriffen. Zwar sei der Fehler nach eineinhalb Stunden korrigiert worden, doch habe die Redaktion nicht auf die ursprünglich falsche Aussage hingewiesen. Die ursprüngliche Überschrift sei auch geeignet, Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren. Der Chefredakteur des Magazins räumt den zuerst gemachten Fehler ein, weist aber darauf hin, dass die Redaktion nach kurzer Zeit die falsche Aussage in der Überschrift korrigiert habe. Bei der Lektüre des gesamten Artikels sei auch in der ersten Fassung kein falscher Eindruck entstanden, weil die Leser korrekt über den Sachverhalt informiert worden seien. Gerade weil ein israelischer Giftgasangriff ein höchst aufsehenerregendes Ereignis gewesen wäre, hätten die Leser vermutlich nicht nur die Überschrift zur Kenntnis genommen, sondern den ganzen Text gelesen. Dann sei ihnen jedoch die Diskrepanz sofort aufgefallen. Deshalb habe kein Berichtigungsbedarf bestanden. Für den Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht entschuldige sich die Redaktion bei der Beschwerdeführerin. Den von der Leserin angedeuteten Antisemitismusvorwurf weist der Chefredakteur zurück.