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Streit um das „Licht des Todes“

Magazin schildert das Risiko nach Besuchen in Sonnenstudios

Unter der Überschrift „Licht des Todes“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über die unterschätzten Gefahren durch Sonnenstudios. Die dort eingesetzte UV-Strahlung erhöhe das Hautkrebsrisiko. In dem Artikel heißt es unter anderem: „Die epidemiologische Beweislage ist mittlerweile erdrückend, wie eine aktuelle Auswertung wichtiger Studien in ´British Medical Journal“ belegt. Wer sich vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig auf die Sonnenbank legt, verdoppelt nahezu sein Risiko, am malignen Melanom zu erkranken. Statistisch gesehen weisen Menschen, die schon mindestens einmal in ihrem Leben ein Sonnenstudio besucht haben, ein um 20 Prozent höheres Risiko auf, an einem Melanom zu erkranken. Schon jeder weitere Besuch im Sonnenstudio steigert das Risiko um rund zwei Prozent. Insgesamt, errechneten die Autoren, seien 2008 in 18 untersuchten europäischen Ländern 3.438 Fälle von malignem Melanom auf Solarien zurückzuführen – die meisten der Betroffenen waren Frauen“. Der Bundesfachverband Besonnung e.V. wendet sich gegen die Darstellung des Magazins wegen eines vermuteten Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Ihm geht es vor allem um den Satz: „Die epidemiologische Beweislage ist mittlerweile erdrückend“. Diese Behauptung führe im Zusammenhang mit den im Folgenden aufgelisteten Zahlen und Kausalzusammenhängen zwischen Sonnenstudiobesuchen und dem Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, zu einem unzutreffenden Eindruck. Dieser werde durch das zitierte Medizin-Journal nicht belegt. Das Nachrichtenmagazin habe zudem nur eine einzige Quelle herangezogen, um seine Darstellung zu belegen. Andere, die leicht zugänglich sind, seien unbeachtet geblieben. Zu der Beschwerde äußert sich der Justiziar des Verlages. Er hält die von der Redaktion veröffentlichten Fakten für belegt. Auch zu dem Vorwurf der fehlerhaften Berichterstattung über ein je Sonnenbankbesuch um zwei Prozent erhöhtes Hautkrebsrisiko äußert sich der Vertreter des Magazins. Die Würdigung der betreffenden Passage in dem Artikel sei von einem bewussten Missverständnis der Studie und der Wiedergabe ihrer Ergebnisse bestimmt. Weder habe die Redaktion berichtet, noch lese der durchschnittliche Nutzer die Passage so, dass das Hautkrebsrisiko pro Besuch im Sonnenstudio um zwei Prozentpunkte steige, somit aus einer zweiprozentigen Risikosteigerung – also bei 50 Besuchen – die Risikoverwirklichung folge. Die Leser wüssten durchaus zwischen absoluter Risikosteigerung um Prozentpunkte und relativer Steigerung in Prozent zu unterscheiden. (2013)