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Einsenderwunsch ist zu respektieren

Leserbrief trotz ausdrücklichen Hinweises gekürzt veröffentlicht

Ein Leser schickt an die Redaktion einer Regionallzeitung eine Zuschrift zur Veröffentlichung. Im Anschreiben bittet er darum, den Leserbrief unverändert zu bringen. Falls die Redaktion die Zuschrift bearbeiten wolle, so solle sie ihn gar nicht publizieren oder die Änderungen mit ihm absprechen. Die Zeitung druckt das Schreiben in verkürzter Form und ohne Rücksprache ab. Der Leser kritisiert, dass die Zeitung gegen seinen ausdrücklichen Willen den Brief gekürzt und dennoch gebracht habe. Die Redaktionsleiterin teilt mit, dass die Regeln für die Veröffentlichung von Leserbriefen einfach seien und in jeder Leserbriefspalte abgedruckt würden. Dem Beschwerdeführer sei dies bekannt, da er sich häufig mit Leserbriefen zu Wort melde. Dabei bediene er sich einer Sprache, die nicht immer zum Abdruck geeignet sei. Das sei auch diesmal der Grund für die Kürzung gewesen. Bemerkenswert sei, dass der Einsender nicht die inhaltliche Kürzung kritisiere, sondern moniere, dass der Brief gegen seinen ausdrücklichen Willen überhaupt verändert worden sei. (2010)