Wilde Spekulationen um Steffi Graf
Redaktion lässt jegliche journalistische Sorgfaltspflicht außer Acht
„Verzweifelter Hilferuf – Steffi Graf – Plötzlich wackelt ihre Traum-Ehe“ titelt ein Lifestyle-Blatt. Der Bericht über dieses Thema steht im Innenteil und trägt die Überschrift „Steffi Graf – Ihr Absturz in die Lebenskrise“. Mit einem Blog-Eintrag äußert sich die ehemalige Tennisspielerin im Dialog mit ihren Fans zu Vorsätzen für das neue Jahr so: „Wie man das Leben allgemein einen Gang runterschalten könnte“. Dies wird in der Zeitschrift als „alarmierender Hilferuf“ bezeichnet und führt zu Spekulationen über Burnout, Eheprobleme und Erkrankungen in Grafs Familie. Zwei Leser des Blattes kritisieren, dass auf der Basis eines harmlosen Blog-Eintrages wilde Spekulationen über mögliche Probleme von Steffi Graf verbreitet werden. Durch die Spekulationen über Krankheiten werde – so die Beschwerdeführer – auch ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Geschäftsführer des Verlages ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung von der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof hätten in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung auch einer unterhaltenden Presse für die Meinungsbildung betont. Solche Beiträge könnten die Meinungsbildung möglicherweise sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen. Auch überspitzte und spekulative Äußerungen könnten den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit beanspruchen. Die Beiträge gäben die Meinung der Redaktion und des Autors über den zugrundeliegenden Sachverhalt wieder. Sie seien damit Ausdruck der ausgeübten Meinungsfreiheit.