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Tod Kohls „in allernächster Zukunft"

Der Presserat urteilt nicht über Geschmacksfragen

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht einen Kommentar, in dem sich der Autor sehr kritisch mit der Rolle des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl und seinen Verdiensten um die deutsche Einheit auseinandersetzt. Im Beitrag heißt es: „Dennoch ist es heute Konsens, den Dicken aus der Pfalz als den Vater der deutschen Wiedervereinigung zu sehen. Wenn er, was in allernächster Zeit erwartet wird, stirbt, wird es lange keine Chance mehr geben, dieses Etikett anzuzweifeln". Eine Leserin beschwert sich über diesen Teil des Kommentars. Sie sieht einen Verstoß gegen die Menschenwürde sowie gegen die Persönlichkeitsrechte von Helmut Kohl. Es sei unangemessen, mit dem Tod einer lebenden Person der Zeitgeschichte zu spekulieren. Nach Auffassung des Justitiariats der Zeitung handelt es sich bei Helmut Kohl um eine absolute Person der Zeitgeschichte, an deren Gesundheitszustand ein öffentliches Interesse bestehe. Der Altbundeskanzler selbst habe sich zu seinem Zustand öffentlich geäußert. Der Artikel benenne keine näheren Umstände, sondern deute allenfalls an, dass bald mit dem Tod Kohls zu rechnen sei. Dass ein Mensch sterbe und dass dies bei einem schwer kranken Mann von mittlerweile 80 Jahren eher früher als später der Fall sein werde, entspreche der Lebenserfahrung und statistischer Wahrscheinlichkeit. Den Vorwurf, gegen presseethische Grundsätze verstoßen zu haben, weist das Justitiariat zurück. (2009)