Verknappte Darstellung ist zulässig
Studie einer Universität über Antisemitismus in der Partei „Die Linke“
Die Online-Ausgabe einer Zeitung berichtet über eine noch nicht veröffentlichte Studie, die sich mit dem Verhältnis der Partei „Die Linke“ zum Antisemitismus beschäftigt. Die Zeitung bezieht sich auf aktuelle Diskussionen und Vorfälle in der Partei, so auch auf ein antisemitisches Flugblatt auf der Homepage eines Kreisverbandes der Partei. Berichtet wird auch, dass „Die Linke“ in Bremen einen Israel-Boykott der Friedensbewegung unterstützt habe. Eine Nutzerin der Onlineausgabe beschwert sich beim Presserat über die Zeitung, weil sie eine Verletzung des Pressekodex vermutet. Sie spricht von Manipulation. Im Beitrag werde über eine wissenschaftliche Studie berichtet. Diese enthalte wichtige Fakten, die die Zeitung unter den Tisch fallen lasse. Die Beschwerdeführerin hält das Verhalten der Redaktion für unlauter. Anfragen bei der „Linken“ mit der Bitte um Stellungnahme seien nicht beantwortet worden, weil der Partei die Studie nicht vorgelegen habe. Der Chefredakteur der Zeitung stellt fest, dass der Beitrag keine Äußerungen enthalte, die über die Grenzen dessen hinausgingen, was im öffentlichen Meinungskampf erlaubt sei. An keiner Stelle werde behauptet, dass es sich bei den Beteiligten um Antisemiten handele. Politische Akteure der äußersten Linken oder der äußersten Rechten zuzuweisen, sei noch keine Verunglimpfung. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass der Autor des kritisierten Beitrages alles Erdenkliche getan habe, um von der Partei „Die Linke“ eine Stellungnahme zu bekommen. (2011)