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Bewusst auf die Namensnennung verzichtet

Foto des Hauses macht Eltern des Co-Piloten dennoch identifizierbar

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht im Rahmen der Berichterstattung über den Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525 unter dem Titel „Staatsanwaltschaft untersucht Wohnhaus des Co-Piloten“ eine Fotostrecke. Diese zeigt Szenen der Durchsuchung des Hauses der Eltern des Piloten in Montabaur (Westerwald). Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass das Haus der Eltern in der Kleinstadt Montabaur durch die Fotos leicht zu identifizieren sei. Die Eltern trügen keine Verantwortung für die Tat ihres Sohnes. Sie hätten einen Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Ein zweiter Beschwerdeführer moniert, dass durch die Fotos das Haus der Eltern bzw. des Co-Piloten eindeutig zu erkennen sei. Das verstoße gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Die Chefredaktion der Zeitung nimmt Stellung. Im Gegensatz zu anderen Medien habe sich die Redaktion entschieden, den Namen des Co-Piloten nicht vollständig zu nennen. Diese Zurückhaltung habe sich auch in der weiteren Berichterstattung als richtig erwiesen. Dadurch sei bei weiteren Ereignissen in Montabaur eine Berichterstattung möglich gewesen, die weitestgehend die Identifizierung von Angehörigen des Co-Piloten erschwert habe. In der Online-Ausgabe sei in der Zeitspanne, in der Journalisten vor dem Wohnhaus gewartet hätten, sehr bewusst kein Bild gezeigt worden. Erst als die Staatsanwaltschaft mit Hubschrauber auf einem benachbarten Landeplatz eingetroffen sei und anschließend das Wohnhaus mit Kartons verlassen habe, sei der richtige Zeitpunkt gekommen gewesen, dies mit Fotos zu dokumentieren. Für Nachbarn sei erkennbar gewesen, um welches Haus es sich handele. Das große Interesse an der Aufklärung der Ereignisse überwiege aus damaliger und heutiger Sicht das gewiss vorhandene und schützenswerte Persönlichkeitsrecht der betroffenen Angehörigen des Co-Piloten. Die Redaktion habe jedoch weder den vollen Namen der Familie genannt, noch die Straße oder die Hausnummer, geschweige denn Fotos von den Angehörigen.