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„Dramatisierung ist übliches Stilmittel“

Frauenzeitschrift unterstellt Volksmusiker ein massives Alkoholproblem

Veröffentlichung über einen bekannten Volksmusiker in einer Frauenzeitschrift: „Stefan Mross – Pikante Enthüllungen – Wehe, wenn er zur Flasche greift“ (Titelseite), „Alkoholschock – Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?“ (Innenteil). Im Text steht, dass der Google-Nutzer schon bei den ersten Treffern auf die Kombination Mross/Alkohol hingewiesen wird. Und dies, obwohl sich der Musiker seit einer Alkoholvergiftung 2003 nichts mehr habe „zu Schulden kommen lassen“. Zwei Beschwerdeführer kritisieren fragwürdige Spekulationen über eine mögliche Alkoholabhängigkeit des Künstlers. Die Zeitschrift suggeriere, er könnte ein Alkoholproblem haben. Dies verletze sein Persönlichkeitsrecht, da Krankheiten unter den Schutz der Privatsphäre fielen. Die Chefredakteurin vermutet hinter der Beschwerde eine „Massenaussendung“, da eine individuelle und auch nur annähernd substantielle Begründung für den Vorgang offenkundig nicht erkennbar sei. Die Beschwerdegegnerin betont, auch für Boulevardmedien gelte uneingeschränkt die Pressefreiheit. Die in der Beschwerde kritisierte Dramatisierung sei dabei ein durchaus übliches Stilmittel. Dieses sei durchaus legitim, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebe. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen werde durch die Veröffentlichungen nicht verletzt. Die im vorliegenden Fall kritisierten Darstellungen seien zutreffend. Prominente Personen müssten es hinnehmen, dass Medien ihr Auftreten in der Öffentlichkeit kommentierten. Wertungen von Vorgängen aus ihrer Sozialsphäre griffen grundsätzlich nicht in ihre Persönlichkeitsrechte ein. Die Chefredakteurin weist den Vorwurf zurück, die Redaktion behaupte, Stefan Mross, habe ein Alkoholproblem. Die Überschriften auf der Titelseite und im Innern des Blattes seien im Zusammenhang mit dem gesamten Beitrag zu sehen. Die Ankündigung auf der Titelseite stelle die in der Mediengattung übliche Präsentation dar.