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Pater 33 Jahre nach Missbrauch abberufen

Leiter eines Jugendhauses war zu keiner Stellungnahme bereit

In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht unter der Überschrift „Missbrauchs-Vorwurf gegen Leiter eines Jugendhauses". Dieser – ein Pater - sei des sexuellen Missbrauchs beschuldigt und darauf hin von seinem Orden abberufen worden. In der Zeitung erinnert sich ein Christian B., der zitiert wird und dessen Namen die Redaktion verfremdet hat. Er schildert ein Geschehen aus dem Jahr 1977. „Christian B." bezeichnet sich selbst als „minder schweren Fall“. Ihm sei allerdings daran gelegen, dass der Pater sich bei ihm entschuldige. Die Zeitung veröffentlicht ein Foto des Jugendhauses, in dem der Beschuldigte wohnt. Der Beschwerdeführer, selbst Journalist, meint, die Recherche widerlegen zu können und wirft der Zeitung vor, die Angaben des anonymen Informanten nicht überprüft zu haben. Die Identifizierung des Beschuldigten sei möglich, obwohl die Tat längst verjährt sei. Bei den Anschuldigungen handele es sich um eine Vorverurteilung. Ungeniert spekuliere die Zeitung über weitere, schlimmere Tatbestände. Sie betreibe eine wilde Hetzjagd. Die journalistische Herangehensweise sei unfair, unprofessionell und effektheischend. Die Chefredaktion der Zeitung stellt fest, dass der Fall inzwischen so weit abgeschlossen sei, als der Orden entschieden habe, den Pater nicht mehr zur Beetreuung von Jugendlichen einzusetzen. Der Geistliche habe „solche Spiele“ zugegeben. Es gebe nichts richtig zu stellen. Es habe in der Redaktion eine sorgfältige Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten gegeben. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege eindeutig. (2010)