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Germanwings: Zitate aus dem Cockpit

Ein sachlich gehaltenes Protokoll ist nicht unangemessen sensationell

„Um Himmels Willen, öffne die Tür!“ titelt eine Online-Zeitung. Im Bericht ist die Rede von einer angeblichen Mitschrift der Gespräche auf dem Voice-Recorder des abgestürzten Germanwings-Flugzeuges (Flugnummer 4U9525). Demnach liege dem französischen Magazin „Paris Match“ nicht nur ein Video aus dem Unglücksflugzeug vor, sondern auch besagtes Gesprächsprotokoll. Dieses habe die Zeitschrift nicht als Audio-Datei. Sie zitiere vielmehr aus einem Gespräch, dass die Redaktion mit einem Ermittlungsbeamten geführt habe. Es spreche für die Authentizität der Wiedergabe, dass sich der Inhalt mit den Angaben der Staatsanwaltschaft Marseille bei deren Pressekonferenz decke. Im Artikel folgt auf diese Erläuterungen ein Protokoll der Geschehnisse bis zum Aufprall. Es enthält auch wörtliche Zitate des Co-Piloten und des ausgesperrten Piloten der Maschine. Aus Sicht eines Nutzers der Online-Zeitung verletzt die Veröffentlichung von vermutlich genauen Gesprächsprotokollen aus dem Flugzeug presseethische Grundsätze. Die Zeitung lasse die Achtung vor der Trauer der Angehörigen der Opfer vermissen, wenn sie scheibchenweise angebliche Wahrheiten veröffentliche. Die Chefredaktion der Zeitung vertritt hingegen die Meinung, die Redaktion habe in journalistisch geradezu mustergültiger Weise dargelegt, dass es eine Bestätigung für die Authentizität der Angaben nicht gebe, dass aber die Übereinstimmung mit Angaben der Staatsanwaltschaft für die Richtigkeit spreche. Angesichts der zunächst unklaren Hintergründe des Flugzeugunglücks sei es die selbstverständliche Aufgabe der Medien gewesen, alle seriösen Informationen weiterzugeben, auch wenn ihr Wahrheitsgehalt noch nicht abschließend geprüft werden konnte. So habe sich die Öffentlichkeit ein Bild des aktuellen Standes der Ermittlungen machen können. Ein sachliches Wortprotokoll könne nicht als unangemessen sensationell angesehen werden.