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Über „fliegendes Hotelzimmer“ berichtet

Trennungsgebot von redaktionellen und werblichen Inhalten missachtet

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung veröffentlicht einen Bericht über eine namentlich genannte Fluglinie aus dem Nahen Osten, die „ein fliegendes Hotelzimmer“ plane. Ausführlich und positiv wird über das neue Luxusflug-Angebot ebenso berichtet, wie über weitere geplante Aktivitäten des Unternehmens. Ein Nutzer des Online-Portals sieht in dem Beitrag einen Fall von Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex. Der Name der Airline werde in diesem Bericht neunmal genannt. Der Beschwerdeführer verweist auf eine dreiseitige Anzeige des Luftfahrtunternehmens, die in der Printausgabe erschienen sei. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung betont, dass die redaktionelle Berichterstattung grundsätzlich immer unabhängig von Anzeigen sei. Es sei branchenüblich, dass über technische Entwicklungen, Dienstleistungen und andere Marktneuheiten – z.B. in der Auto-, Reise- oder eben der Luftfahrtindustrie – berichtet werde. Artikel mit solchen Inhalten stießen bei den Lesern auf größtes Interesse.