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NPD-Spender wollen lieber anonym bleiben

Zeitung druckt eine Karte mit Straßen, in denen Nazis wohnen

Unter dem Titel „Hier sitzt das Nazigold“ berichtet eine überregionale Tageszeitung über die Konsequenzen eines Hackerangriffs der sogenannten „No name Crew“ auf Webseiten der rechtsextremen NPD. Die persönlichen Daten der NPD-Spender, von den Hackern erbeutet, seien für eine Google-Maps-Karte verwendet worden, auf der die Hacker die Wohnorte von Spendern der NPD eingezeichnet hätten. Die interaktive Karte ist in den Text eingeklinkt und die „No name Crew“ verlinkt. Zugänglich ist somit eine Liste der NPD-Spender mit vollständigen Namen, Adressen und oft auch den Geburtsdaten. Der Autor des Artikels schreibt, dass man für eine nazifreie Fahrt durch Berlin bestimmte Straßen meiden sollte. Die Namen dieser Straßen sind genannt. Die Zeitung teilt mit, dass die Karte ein harter Schlag für die NPD sei. Der ehemalige NPD-Schatzmeister habe stets betont, dass viele Spender seiner Partei Wert darauf legten, anonym zu bleiben. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – sieht in dem Artikel Verstöße gegen die Ziffern 1, 2, 4, 8, 9 und 13 des Pressekodex. Er wendet sich gegen die Verlinkung der Liste in dem Artikel. Erst dieser führe dazu, dass diese Liste öffentlich bekannt werde. Nach seiner Meinung stelle die Zeitung Parteispender unter erheblicher Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts und ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts an den Pranger. Auch die Tatsache, dass in dem Artikel exemplarisch Berliner Straßen genannt würden, in denen Nazis wohnen, sei kritisch zu sehen. Im Übrigen seien die Daten illegal erworben worden. Der Justitiar der Zeitung hält den Vorwurf, gegen den Pressekodex verstoßen zu haben, für haltlos. Privates Verhalten dürfe im Einzelfall in der Presse erörtert werden, wenn es allgemeine Interessen berühre. Parteispenden seien der Öffentlichkeits- bzw. Sozialsphäre zuzuordnen, da es sich um eine Interaktion mit der Gesellschaft handele - nämlich einer Partei, die den Schutz des Artikels 21 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehme. Das Grundgesetz formuliere unmissverständlich: „Sie müssen über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“. (2011)