Bluttat innerhalb einer Familie
Zeitung nennt in einem Bildtext den vollen Namen des Angeklagten
Unter der Überschrift „Schwester erschlagen: Acht Jahre Haft“ berichtet die Online-ausgabe einer Regionalzeitung über einen Mordprozess, der mit der Verurteilung des Angeklagten endet. Der Artikel ist illustriert mit einer Zeichnung aus der Verhandlung; im Text dazu wird der volle Name des Angeklagten genannt. Im Bericht wird sein genaues Alter (22) angegeben und auch der Ort, in dem er aufgewachsen ist. Zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Tat sei er 19 Jahre alt gewesen. Die Zeitung berichtet von schwierigen Familienverhältnissen und schildert diese ausführlich. Der Vater des Verurteilten wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Über Google sei die archivierte Berichterstattung einsehbar. Die Artikel ermöglichten nicht nur Rückschlüsse auf seinen Sohn, sondern auch auf ihn selbst. Der volle Name des Jungen und der Wohnort der Familie seien genannt worden. Sein Umfeld konfrontiere ihn mit der Tat seines Sohnes auf beleidigende Weise. Der Vater weist auf die Resozialisierungsinteressen seines Sohnes hin und bittet um Löschung des Beitrags aus dem Netz. Der stellvertretende Chefredakteur der Online-Ausgabe teilt mit, dass der Artikel in dem frei zugänglichen Online-Bereich inaktiv geschaltet worden sei.