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Kein Wunsch nach Anonymisierung

Der kleine Sohn einer jungen Frau stammt von deren Vater

„Ich liebe meinen Jungen – auch wenn er von meinem Vater ist“- so überschreibt eine Programmzeitschrift einen Artikel über eine junge Frau, die von ihren Eltern über Jahre misshandelt und von ihrem Vater vergewaltigt wurde. Nach der Prozesseröffnung brachte sie ein Kind zur Welt, das von ihrem Vater stammt. Die Zeitschrift schildert den Leidensweg der jungen Frau. Fotos zeigen sie und ihren Lebensgefährten. Ihr Vorname und der abgekürzte Familienname werden genannt. Die Betroffene als Beschwerdeführerin teilt mit, sie habe mit dem Journalisten, der die Geschichte geschrieben habe, eine Absprache getroffen, dass sie in der Berichterstattung völlig anonymisiert werde. Daran habe sich die Redaktion nicht gehalten. Sie sei eindeutig identifizierbar. Weiterhin kritisiert sie, dass die Beichterstattung falsche Zitate und Tatsachendarstellungen enthalte. Nach Auskunft der Rechtsabteilung der Zeitschrift hat die junge Frau in die Veröffentlichung aller publizierten Informationen und auch der Fotos eingewilligt. Ein Verlangen nach Anonymisierung habe es nicht gegeben. Im Gegenteil – der Beschwerdeführerin habe gerade an einer offenen und erkennbaren Berichterstattung gelegen. Text und Fotos beruhten auf einem mehrstündigen Gespräch, dass der Autor mit der Frau und ihrem Lebensgefährten geführt habe. Die Rechtsvertretung betont, dass es von Seiten der Interviewten keinen Wunsch gegeben habe, die Fotos zu verfremden oder die Informationen zu anonymisieren. (2011)