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Berichtigung durch Agentur nicht berücksichtigt

Online-Medium hat falsche Meldung nach wie vor im Angebot

„Journalist als ´Nazi´ beschimpft: Stadtverordnete Jutta Ditfurth im Kreuzfeuer“ – unter dieser Überschrift erscheint ein Beitrag in einem Internetportal. Darin wird berichtet, Ditfurth sei vor zwei Jahren schon einmal mit einem Strafbefehl belegt worden, weil sie in einem Internet-Forum einen Journalisten als ´Nazi` bezeichnet haben soll. Ein Nutzer des Portals sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Das Onlinemedium behaupte in der Überschrift sowie im Text, Jutta Ditfurth habe einen Journalisten als „Nazi“ beschimpft und sei deswegen im „Kreuzfeuer“ vor Gericht. Tatsächlich sei diese Aussage nie getätigt worden. Sie sei auch nicht Gegenstand der Anklage und der Gerichtsverhandlung gewesen. Die Redaktion gebe die Umstände dieses Verfahrens stark verfälscht wieder. Sie verstoße damit gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Im späteren Update sei die falsche Behauptung nicht richtiggestellt worden. Die Redaktion – vertreten von einer Rechtsanwältin - bedauert die Veröffentlichung der beanstandeten Aussage. Dem fraglichen Artikel hätten zwei Agenturmeldungen zugrunde gelegen, die von dem Portal übernommen worden seien. Die Falschmeldung sei von der Agentur noch am gleichen Tag berichtigt worden. Diese Berichtigung – so die Anwältin – sei von der Redaktion bedauerlicherweise und aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht in die eigene Berichterstattung übernommen worden.