Eigeninteresse ist deutlich zu machen
Hinweis am Ende des Beitrages wird der Ziffer 7 nicht gerecht
Ein neues Flirtportal im Internet ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Das Angebot wird sehr positiv dargestellt. Am Ende der Veröffentlichung steht der Hinweis, dass das Portal unter Führung dieser Zeitung entwickelt wurde. Ein Nutzer der Online-Ausgabe hält den Text für Werbung, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet ist. Die Rechtsabteilung des Verlages ist anderer Meinung. Auf den ersten Blick sei für den Leser zu erkennen, dass der Beitrag ein Eigeninteresse des Verlages betreffe. Er könne einschätzen, dass es sich nicht um eine unabhängige redaktionelle Berichterstattung handele, sondern um den Hinweis auf ein Serviceangebot des Verlages. Die Rechtsabteilung weist auch darauf hin, dass Registrierung und Nutzung des Dienstes kostenlos sei. (2011)