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Junger Mann bringt sechs Menschen um

Mehrfach Autismus in einem Bericht über Amoklauf erwähnt

Ein Amokläufer, Sohn eines Hollywood-Regisseurs, der im US-Bundesstaat Kalifornien sechs Menschen umgebracht hat, ist Thema der Berichterstattung in der Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins. Die Dachzeile zum Text lautet: „Hass auf Frauen und Autismus“. Im Text werden diese beiden Motive erläutert und vertieft. Der Autor schildert die Tatumstände. Nach Auskunft des Vaters des Täters handele es sich bei der Form von Autismus, unter der sein Sohn leide, um das sogenannte Asperger-Syndrom. Er sei bei mehreren Ärzten in Behandlung gewesen. Der Beschwerdeführer, ein Nutzer der Online-Ausgabe, stellt fest, aus seiner Sicht verstoße die mehrfache Erwähnung der Autismus-Diagnose gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Es gebe keinen wissenschaftlich seriösen Beleg dafür, dass Asperger-Autisten häufiger gewalttätig würden als andere Menschen. Für die Nennung der Diagnose gebe es keinen begründbaren Sachbezug. Ohne diese Erwähnung wäre der Ablauf der Gewalttat genauso verständlich gewesen. Die Zeitschrift suggeriere einen Zusammenhang zwischen Autismus und Amoklauf. Damit würden in unzulässiger Weise Vorurteile gegen autistische Menschen geschürt. Der stellvertretende Chefredakteur des Magazins teilt mit, die Redaktion habe im Interesse einer umfassenden Berichterstattung auch erwähnt, dass der Täter unter dem Asperger-Syndrom gelitten habe. Weder von der Krankheit Betroffene noch der Täter würden dadurch herabgewürdigt. Die Redaktion gibt zu bedenken, dass es der Vater des Täters gewesen sei, der die Diagnose seines Sohnes öffentlich gemacht habe. Generell rechtfertige das Forschen nach den Ursachen für eine Gewalttat, die Lebensumstände des Täters zu erörtern. Wenn jemand eine so schlimme Tat begehe, werde man immer fragen dürfen, warum es dazu gekommen sei. An keiner Stelle der Berichterstattung werde ein ursächlicher Zusammenhang von Autismus und Gewalttat behauptet oder angedeutet. Es sei einfach nur die Faktenbasis beschrieben worden. Sein Blatt – so der stellvertretende Chefredakteur abschließend – habe keine Vorurteile geschürt, sondern wahrheitsgemäß und neutral über die Umstände eines schrecklichen Verbrechens berichtet.