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Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr

Zeitschrift macht Heft im Auftrag der Pharmazeutischen Industrie

Eine Zeitschrift macht ein Heft unter dem Titel „Hilfe! – Zwischen Krankheit, Versorgung und Geschäft“ und verteilt es an seine Abonnenten. Es wurde im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erstellt. Auf der Titelseite trägt die Publikation den Hinweis „Ein Magazin über die Pharmaindustrie“. Der Verband stellt auf Seite 2 des Heftes das Projekt unter der Überschrift „Ein Experiment“ vor. Dabei teilt er mit, dass er das Heft in Auftrag gegeben, aber der Redaktion bei der Gestaltung freie Hand gelassen habe. Im Impressum wird als Herausgeber der Bundesverband angegeben. Unter „Verlag“ wird die sonst übliche Bezeichnung verwendet. Ein Leser der Zeitschrift merkt an, das Heft entspreche in Aufmachung und redaktionellem Stil den normalen Ausgaben. Auch seien die gleichen redaktionellen Mitarbeiter eingesetzt worden. Der Leser könne nicht erkennen, dass er es mit einer PR-Publikation zu tun habe. Die Chefredakteurin/Geschäftsführerin der Zeitschrift teilt mit, das beanstandete Heft sei der normalen Ausgabe der Zeitschrift beigelegt worden. Ein Etikettenschwindel, wie vom Beschwerdeführer vermutet, liege nicht vor. Denn selbst wenn das Äußere der Publikation bei dem einen oder anderen Leser die Vermutung nahelegen könnte, es handele sich um ein Produkt der Redaktion, so werde dieser denkbare Irrtum spätestens auf den Seiten 2 und 3 des Heftes aufgeklärt. Dort würden die Leser detailliert über die Art dieses Sonderheftes aufgeklärt.