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Politiker als „Flachzange“ bezeichnet

Redaktion will die Stimmung in der Leserschaft widerspiegeln

Sowohl gedruckt als auch online veröffentlicht eine Regionalzeitung unter der Überschrift „Behauptungen ohne Hand und Fuß“ einen Lesebrief. Darin geht es um einen Politiker der Partei „Die Linke“. Der wird unter anderem als „religiöser Spinner“ und „ideologisch-politische Flachzange“ bezeichnet, die von „Tuten und Blasen“ keine Ahnung habe. Der Angegriffene sieht sich durch diese Formulierungen in seiner Ehre verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung erläutert, dass seine Zeitung vor Jahren eine Leserseite eingeführt habe, auf der eine Auseinandersetzung mit der DDR und ihren Folgen geführt werden sollte. Auf dieser Seite lasse man politische Kommentare von Lesern zu, die kompromisslos formulierten, aber nicht die Sache aus den Augen verlören. Die Briefe sollten die Stimmung in der Leserschaft widerspiegeln. Zuschriften von Politikern und hohen Funktionsträgern seien auf dieser Seite nicht zugelassen. Der Chefredakteur ist sich dessen bewusst, dass Leser oft nicht so geschliffen formulieren könnten wie Politiker und Funktionäre. Man stelle die Leser nicht schlechter aus Politiker und nehme als Maßstab die Worte, derer sich auch Politiker im Meinungskampf bedienten. Die Redaktion beachte die Regeln der Rechtsprechung, die sich bei Konflikten zwischen Politikern und zwischen Politikern und Journalisten herausgebildet hätten. Der in diesem Fall kritisierte Leserbrief sei in der Redaktion kontrovers diskutiert worden. Man habe Passagen gekürzt, in denen der Einsender ohne Sachbezug polemisiert habe. Der Redaktion sei auch bewusst gewesen, dass der Beschwerdeführer selbst nicht zimperlich sei, wenn es um das Ansehen anderer gehe. Er habe in einem Leserbrief, der in der Parteizeitung veröffentlicht worden sei, den Einsender in diesem Streitfall als „Schmierfink“, „Wirrkopf“ und „IM“ (inoffizieller Mitarbeiter der einstigen Stasi) bezeichnet. (2011)