Redaktion hat sich einseitig informiert
Andere Quellen hätten die Berichterstattung ausgewogen gestaltet
Gedruckt und Online veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Bericht unter der Überschrift „Soziales Engagement in Kenia“. Es geht um die Bedingungen, unter denen eine Firma in dem afrikanischen Staat Schnittrosen produzieren lässt. Der Beitrag enthält positive Einschätzungen, abgegeben vom Inhaber des Betriebes. Dieser spricht von einer Vorzeigefarm, die demnächst das Fairtrade-Siegel erhalten werde. Zum Beitrag gestellt ist ein Interview, in dem die Redaktion den Inhaber ausführlich zu Wort kommen lässt. Die Fotos zum Bericht stammen von der Firma selbst. In der Printausgabe ist zudem ein Hinweis auf die Website des Unternehmens zu finden. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung Werbung für das Unternehmen. Zudem würden PR-Bilder veröffentlicht. Der Artikel sei unkritisch und nicht ausreichend distanziert. Die Redaktion habe nicht in Afrika recherchiert. Insgesamt bestehe an der Veröffentlichung kein öffentliches Interesse. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht. Die Redaktion habe sehr wohl recherchiert, nachdem sich Leser mit kritischen Anmerkungen über die Firma an die Zeitung gewandt hätten. Dabei habe sich herausgestellt, dass sich die Leser auf eine Reportage des regionalen Fernsehens berufen. In der Sendung seien die Arbeitsbedingungen auf einer Farm kritisiert worden, mit der das im Bericht behandelte Unternehmen gar nichts zu tun habe. Die Redaktion habe daraufhin mit dessen Geschäftsführung gesprochen. Ergebnis sei der nunmehr kritisierte Bericht. Richtig sei, dass die Redaktion nicht vor Ort recherchiert habe. Darauf habe die Zeitung mit Rücksicht auf die personellen und finanziellen Ressourcen einer Lokalredaktion verzichtet, obwohl ihr das entsprechende Angebot von der Unternehmensleitung gemacht worden sei. Die Geschäftsführung sei auf alle kritischen Aspekte angesprochen worden. Keine der gestellten Fragen sei unbeantwortet geblieben.