Abgebrochener Ast trifft Baby tödlich
Kein Grund, die trauernde Familie identifizierbar darzustellen
„Baby wird von einem Ast erschlagen" titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Sie berichtet über einen Sturm in New York, bei dem ein Ast von einem Baum abbrach und eine Mutter mit ihrem Baby traf. Beide wurden verletzt. Die Mutter überlebte, das Baby starb. Beide und auch der trauernde Vater werden mit vollem Namen genannt. Die Zeitung veröffentlicht ein Foto von Mutter und Kind, das aus einem Internetportal stammt. Ein Nutzer der Ausgabe meint, die identifizierende Berichterstattung über die Familie verstoße gegen deren Persönlichkeitsrechte. Zum Foto meint die Rechtsabteilung der Zeitung, dass die Redaktion es aus dem Internet entnommen habe, sei ein Verstoß gegen den Pressekodex. Indem das Foto von der verletzten Mutter für jedermann sichtbar ins Internet gestellt worden sei, habe man die Persönlichkeitsrechte der Familie nur noch eingeschränkt berücksichtigen müssen. Die Mutter des getöteten Kindes habe sich mit der Einstellung des Fotos in ein öffentlich einsehbares Profil bereits der Persönlichkeitsrechte entledigt. Die Rechtsabteilung bezieht sich zudem auf die Tatsache, dass das Foto eine in New York lebende Frau zeige, die den Nutzern des Internetportals in Deutschland wohl nie begegnen werde. Der mit Ziffer 8 bezweckte Schutz der Privatsphäre sei daher in diesem Fall nur in geringem Maße tangiert. (2010)