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Tragisches Geschehen am Neptunbrunnen

Ein Mann bedroht Polizisten und wird in Notwehr erschossen

„Neptunbrunnen: Warum lief Manuel F. Amok?“ titelt eine Berliner Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Es geht um einen Mann, der sich bei einer spektakulären Aktion am Berliner Alexanderplatz mit einem Messer selbst verletzt hatte und der bei dem darauf folgenden Polizeieinsatz getötet worden war. Die Zeitung berichtet, dass der Mann an Schizophrenie gelitten habe. Das habe sie aus Ermittlerkreisen erfahren. Manuel F. habe bis zu dem tragischen Ereignis ein „braves und geordnetes“ Leben geführt. Zur Behandlung der Schizophrenie habe er regelmäßig Medikamente eingenommen. Der Autor wirft die Frage auf, ob er an diesem Tag möglicherweise seine Medikamente nicht eingenommen habe. Der Artikel enthält detaillierte Angaben zur Person. Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und Straße werden genannt. Weitere Einzelheiten, die mit dem Beitrag öffentlich gemacht werden: Schullaufbahn, Zivildienst, Studium und Berufstätigkeit. In der Detailübersicht nennt die Zeitung auch das letzte Gehalt des Mannes. Der Bericht enthält schließlich den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und ein Bild des Mannes, wobei die Augenpartie verpixelt ist. Nach Ansicht eines Lesers der Zeitung verletzt der Artikel presseethische Grundsätze. Die Zeitung berichte reißerisch über eine psychisch kranke und schutzbedürftige Person. Durch die detaillierten Angaben ist der Mann zumindest innerhalb seiner nächsten Umgebung identifizierbar. Der Hinweis, er habe möglicherweise an diesem Tag seine Medikamente nicht eingenommen, erwecke beim unkundigen Leser den Eindruck, dass alle Schizophrenie-Kranken gefährlich seien, wenn sie einmal ihre Medikamente nicht einnähmen. Damit wird suggeriert, dass der Betroffene an seinem Schicksal gewissermaßen selbst schuld sei. Zusätzliches Leid der Angehörigen des Verstorbenen und eine Verletzung seiner Würde hätte die Zeitung billigend in Kauf genommen, um Auflage und Profit zu steigern. Der Geschäftsführende Redakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Der Autor berichte sachlich und nicht wertend über den Lebenslauf des Mannes. Dadurch soll der Leser einen Eindruck von seiner Lebensführung bekommen. Es bestehe ein besonderes Interesse an dem Geschehen, weil es sich in aller Öffentlichkeit abgespielt habe. Die Zeitung weist auch weitere Vorwürfe, gegen Ziffern des Pressekodex verstoßen zu haben, als unbegründet zurück.