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Hinweis auf Eigeninteresse fehlt

Zeitung führt Interview mit einer Firma, an der der Verlag beteiligt ist

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Was bekomme ich für meine Wohnung?“ Dem Artikel liegt ein Gespräch zugrunde, das die Redaktion mit dem Gründer einer Firma geführt hat, die private Unterkünfte über das Internet vermittelt. Geschäftsidee, Unternehmen und die Abwicklung der Vermittlungen werden ausführlich dargestellt. Ein Nutzer des Online-Portals teilt mit, dass der Verlag, in dem die Zeitung erscheint, an der vorgestellten Firma beteiligt sei. Monate zuvor habe der Verlag in einer Pressemitteilung die Kooperation und die Beteiligung angekündigt. Der Leser des jetzt kritisierten Beitrages werde über diese Kooperation jedoch nicht informiert. Bei der Veröffentlichung handele es sich um PR für ein Unternehmen, an dem der Verlag selbst beteiligt sei. Nach Ansicht der Rechtsabteilung des Verlages stehen wirtschaftliche Verbindungen einer neutralen redaktionellen Berichterstattung nicht entgegen. Bei der im Bericht vorgestellten Firma handele es sich um ein Unternehmen, das außergewöhnliche Unterkünfte, etwa ein Baumhaus oder auch ein Flugzeug, anbiete. Solche Möglichkeiten seien für die Leser durchaus von Interesse. Dies rechtfertige die Berichterstattung. Der kritisierte Beitrag verfolge keine werbenden Absichten. Die Form des Interviews sei gewählt worden, um den Inhalt in lockerer Form zu vermitteln. Dabei würden auch Schadensfälle erwähnt. Die Redaktion habe die Risiken des Angebots hinterfragt, so dass sich der Beitrag auch nicht zur bloßen Werbung für das Portal eigne.