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Wiedergegebene Fakten doppelt recherchiert

Zwangsräumung allein erziehender Mutter richtig geschildert

Unter der Überschrift „Gerichtsvollzieher wirft diese junge Mutter aus Wohnung" (Unterzeile: „Weil die ARGE ein halbes Jahr keine Miete zahlte") berichtet eine Boulevardzeitung über eine allein erziehende Mutter, deren Wohnung wegen Mietrückstand zwangsgeräumt wurde. Die Betroffene gibt – wie im Beitrag dargestellt – der ARGE Arbeit und Grundsicherung die Schuld für ihre Situation, da diese ein halbes Jahr lang die Miete nicht überwiesen habe. Deren stellvertretende Geschäftsführerin wird am Ende des Artikels mit der Feststellung zitiert, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass die Schuld bei der ARGE liege. Man werde den Fall prüfen. Sie tritt in diesem Fall als Beschwerdeführerin auf und kritisiert die oben zitierte Unterzeile. Sie sei falsch. Man habe der Redakteurin der Zeitung den Sachverhalt anders erläutert. Sie habe diesen nicht richtig wiedergegeben. Auch das am Ende des Artikels verwendete Zitat sei so nicht gefallen. Vielmehr habe die stellvertretende ARGE-Geschäftsführerin gesagt, dass nach Prüfung des Vorgangs kein schuldhaftes Verhalten der ARGE festgestellt worden sei. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält daran fest, dass die in der Unterzeile enthaltene Information, die ARGE habe ein halbes Jahr lang die Miete nicht überwiesen, der Redakteurin so von der Mieterin mitgeteilt worden sei. Darauf habe sie sich allerdings nicht verlassen, sondern beim Vermieter nachgefragt, worauf hin ihr der Sachverhalt mündlich bestätigt worden sei. Somit sei sie den Anforderungen der Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) nachgekommen. Auch sei das Zitat nicht falsch wiedergegeben worden. (2010)