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Zum ersten Mal ohne Schlagzeile erschienen

Boulevardzeitung zeigt die norwegischen Opfer im Bild und mit Namen

Gedruckt und online teilt eine Boulevardzeitung ihren Lesern mit, dass sie nach dem Massaker von Norwegen der getöteten Menschen gedenkt. Sie tut das mit einer Fotostrecke, in der Opfer zu sehen sind. Deren Namen und Alter werden genannt. Die Zeitung schreibt dazu: „So viel Freude, so viel Kraft, so viel Zukunft ist in diesem Gesichtern. Lachen, jugendliche Verträumtheit, wilde Energie. Zu viel Leben, um glauben zu können, dass diese Menschen wirklich tot sind. Ermordet am 22. Juli in Oslo und auf Utøya.“ Am Ende des Beitrages schreibt die Redaktion: „Zu dem Gedenken an die Toten von Norwegen erscheint (…) heute zum ersten Mal ohne Schlagzeile.“ Für eine Leserin der Zeitung ist es an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten, die Gesichter der norwegischen Jugendlichen abzudrucken. Sie empfinde es als entwürdigend, verletzend, demütigend und qualvoll für alle Menschen, die in Norwegen im Moment durch eine Hölle gingen. Die Beschwerdeführerin spricht von einer Schande für die deutsche Presse. Die Rechtsabteilung der Zeitung beruft sich auf das hohe Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Redaktion habe nur Bilder verwendet, die auch schon in norwegischen Medien erschienen seien. Dabei seien weder die Interessen der Opfer noch die ihrer Angehörigen verletzt worden. Die notwendigen Abwägungen mit Persönlichkeitsrechten und Interessen der betroffenen Familien seien gewissenhaft getroffen worden. Die vollständige Namensnennung sei dadurch gerechtfertigt gewesen, dass der Amoklauf in Norwegen eben kein Regelfall nach Richtlinie 8.1 gewesen sei. (2011)