Straßenwärter als „Kehrmännchen“ bezeichnet
Bezeichnung verletzt die Menschenwürde des Getöteten
„Kehrmännchen auf A 44 tot gefahren“ titelt die Regionalausgabe einer Boulevardzeitung. Berichtet wird über einen Fall, bei dem ein 42-jähriger Straßenwärter tödlich verletzt worden war. Auf einem Foto sind die abgedeckte Leiche des Mannes sowie eine Blutspur zu sehen. Die Rechtsvertretung der Hinterbliebenen des Getöteten kritisiert sowohl die Veröffentlichung des Fotos als auch die Bezeichnung „Kehrmännchen“. Der Bericht sei reißerisch aufgemacht und überschreite die bei einem so tragischen Unfall gebotene sachliche Information. Die Bezeichnung „Kehrmännchen“ sei herabwürdigend. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass der Unfallbericht nur in der Regionalausgabe erschienen sei. Sie legt ihrer Antwort an den Presserat eine Kopie ihres Entschuldigungsschreibens an den Rechtsanwalt der Hinterbliebenen bei. In dem Brief bedauert der Verlag zutiefst, dass die Beschwerdeführer sich durch die Veröffentlichung des Fotos und durch die Bezeichnung „Kehrmännchen“ verletzt fühlen. Dafür bitte man ausdrücklich im Namen der gesamten Redaktion um Entschuldigung. Der Begriff sei keineswegs gewählt worden, um Straßenwärter zu verunglimpfen. Die Redaktion habe vielmehr versucht, statt des nüchternen Begriffs „Straßenwärter“ eine Formulierung finden, die das Menschliche hinter dieser Berufsbezeichnung hervorhebe. Der Begriff „Kehrmännchen“ sei in der Region geläufig und werde als Bezeichnung für die fleißigen Kräfte verwendet, die quasi unbemerkt am Werk seien und der Bevölkerung durch ihre Arbeit das Leben ein Stück erleichtern. Insofern habe man die Bezeichnung durchaus mit Bedacht gewählt. Dies spiele allerdings keine Rolle mehr, wenn sich Hinterbliebene durch diese Formulierung verletzt fühlten. Die Rechtsvertretung des Verlages bietet an, eine Entschuldigung in der Regionalausgabe zu veröffentlichen. Man vermute jedoch, dass ein solches Vorgehen die Gefühle der Angehörigen erneut unnötig verletzen würde. (2011)