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Redaktion räumt Fehler ein

Pressemitteilung wie einen redaktionellen Beitrag veröffentlicht

Eine Zeitschrift berichtet, dass die beabsichtigte Übernahme einer Aktiengesellschaft vorerst abgewehrt worden sei. Die Hauptversammlung sei mit großer Mehrheit der Beschlussvorlage des Managements gefolgt. Am Ende zitiert die Zeitschrift eine Nachrichtenagentur als Quelle des Beitrags. Ein anonymisierter Beschwerdeführer teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine Pressemitteilung der Aktiengesellschaft handele. Das Unternehmen habe diese beim agentureigenen Presseportal eingestellt. Daraus habe sie die Zeitschrift dann übernommen. Dabei seien die dem Serviceteil angehängten Quellenangaben abgeschnitten worden. Somit liege – so der Beschwerdeführer – ein Verstoß gegen Ziffer 1, Richtlinie 1.3, vor, wonach Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Der Chefredakteur der Zeitschrift bedauert ein Versehen der Redaktion. Der fragliche Text sei wie eine reguläre Agenturmeldung behandelt und fälschlicherweise auch als solche gekennzeichnet worden. Dies entspreche nicht dem üblichen redaktionellen Verfahren. Die Redaktion habe Vorkehrungen getroffen, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Die beanstandete Meldung sei aus dem Online-Auftritt entfernt worden.