Plötzlich waren 40.000 Euro weg
Zur Heilung gedachtes Tantra-Studio entpuppt sich als illegaler Puff
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung veröffentlicht sechs Beiträge über einen „Tantra-Skandal“ in einer süddeutschen Kleinstadt. Hauptpersonen sind ein Zahnarzt-Ehepaar und die Inhaberin des Tantra-Studios. Die Auseinandersetzung endet vor Gericht. Die Berichtsserie beginnt mit einem Beitrag unter der Überschrift „Sie lässt Lieblingsbordell ihres Mannes schließen“. Der Autor berichtet über einen Zahnarzt, der sich im „Tantra-Studio Angelina“ habe behandeln lassen, das in Wirklichkeit ein illegaler Puff sei. Die Zahnarztfrau habe ihren Mann selbst dorthin geschickt, damit er nach einer Lungen-OP durch eine spezielle Tantra-Massage wieder fit werde. Nach zwei Monaten seien 40.000 Euro weg gewesen, berichtet die Zeitung. Die Ehefrau habe Privatdetektive engagiert, die das Etablissement „Angelina“, Betreiberin Doro W., als illegalen Puff aufgedeckt hätten. Sie habe daraufhin die Studio-Besitzerin angezeigt. Die Stadtverwaltung habe das Studio schließen lassen. Der Beitrag enthält Fotos der Studiobetreiberin und der Zahnarztehefrau. In einem weiteren Beitrag unter der Überschrift „Mein Mann dachte, der Puff sei sein Zuhause“ geht es um eine Liebesbeziehung zwischen dem Zahnarzt und der Studiochefin. Dann berichtet die Zeitung über die Versuche des Doktors, seine Ehe zu retten. Ein weiterer Artikel informiert über den bevorstehenden Prozess gegen die Studio-Inhaberin unter der Überschrift „Tantra-Puff macht weiter – trotz Verbot“. Der nächste Bericht: Darin wird über den Prozess berichtet, an dessen Ende die Frau wegen verbotener Prostitution zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden sei. Der letzte Bericht ist überschrieben mit „Tantra-Hure will wieder Hand anlegen“. Die Zeitung berichtet im Nachgang zum Prozess über den Umzug der Tantra-Masseurin. Die Ehefrau des Zahnarztes wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sieht sich und ihren Mann in ihrer Ehre verletzt. Die Veröffentlichungen hätten dazu geführt, dass kaum noch ein Patient in die Zahnarztpraxis komme. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass die Berichterstattung nicht nur mit Zustimmung, sondern sogar auf Initiative der Beschwerdeführerin zustande gekommen sei. Sie habe der Redaktion die Geschichte detailliert erzählt und sich für die Berichterstattung fotografieren lassen. Es liege auf der Hand, dass sie sich im Nachhinein nicht beschweren könne. Die Beschwerde – so die Zeitung abschließend - sei überdies nicht aus presseethischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen in die Wege geleitet worden.