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Opfer eines Familiendramas im Bild gezeigt

Tote sind für einen großen Personenkreis identifizierbar

„Familiendrama in (…): Leiche des Vaters geborgen“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Beitrag geht es um eine Familientragödie, bei der in einem Haus eine Frau sowie die 17-jährige Tochter und der 22 Jahre alte Sohn tot aufgefunden wurden. Der Ehemann und Vater wurde einige Tage später tot aus einem See geborgen. Eine Fotostrecke zeigt Taucher bei der Arbeit sowie Fotos der getöteten Kinder und auch ein Bild des Ehepaares. Der Beschwerdeführer kritisiert einen Verstoß gegen die Richtlinie 8.1 des Pressekodex, wonach Opfer Schutz vor Identifizierung haben. Die Opfer würden im Bild gezeigt. Auch deren Wohnort werde genannt. Die Chefin vom Dienst der Zeitung berichtet von dem großen Medienecho, das der Fall ausgelöst habe. Die nächtliche Durchsuchung des Wohnhauses durch die Polizei habe unter starker Anteilnahme der Bevölkerung stattgefunden. Die Zeitung habe ausführlich, aber nicht reißerisch über den Fall berichtet und die Ereignisse sachlich dargestellt. Die Veröffentlichung der Fotos sei von der Polizei begrüßt worden, da anfangs die Befürchtung bestanden habe, dass der Vater verschleppt worden sei. Mit Hilfe der Porträtfotos aller Opfer sei die öffentliche Fahndung unterstützt worden. Sie würden durch die Darstellung nicht diskreditiert.