Zeitung unterstellt Körpergeruch
Schweißtreibende Unterschriftenaktion ist Thema einer Glosse
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter dem Titel „Die Woche im Rückspiegel“. Über einen Stadtrat, der sich für den Erhalt von Weidenbäumen einsetzt und deshalb mehrere Tage lang auf einem Fest unterwegs war, wird die folgende Passage veröffentlicht: „Was uns dabei auffiel: G. G. (die Redaktion nennt den kompletten Namen) hat jeden Tag dasselbe Aktions-T-Shirt getragen. Hoffentlich hat er es wenigstens nachts ausgezogen. Wie gut, dass wir ihm bei seiner schweißtreibenden Unterschriftensammelaktion nicht zu nahegekommen sind. So sind wir an einem Naserümpfen wohl gerade noch einmal vorbeigeschrammt.“ Ein Nutzer des Online-Auftritts sieht eine Herabwürdigung und Ehrverletzung des namentlich genannten Politikers. Der Autor stelle ohne jeglichen Beleg in den Raum, dass der Stadtrat möglicherweise sein T-Shirt nicht gewechselt und daher einen starken Körpergeruch verbreitet habe. Die Chefredaktion stellt fest, dass es sich bei dem kritisierten Beitrag um eine Glosse gehandelt habe. Dem Wesen der Glosse entspreche es, dass der Autor Begebenheiten und Beobachtungen aufgreife und pointiert, humorvoll und durchaus „hyperbolisch“ (auf Deutsch: „Im Ausdruck übertreibend“) formuliere. Dabei mache man auch nicht vor heimischen Kommunalpolitikern halt. Eine Diskreditierung des betroffenen Ratsmitgliedes habe dem Autor ferngelegen.