Im Bildtext zwei Bücher verwechselt
Redaktion gibt jedoch Gespräch mit einem Rabbiner korrekt wieder
„Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Nachrichtenagentur die Zusammenfassung eines Gesprächs zum Thema Beschneidung. Hintergrund ist das Kölner Beschneidungsurteil. Der Rabbiner, mit dem die Agentur gesprochen hat, will Jungen trotz einer Strafanzeige auch künftig ohne Betäubung beschneiden. Zwei Stunden nach dem Textbeitrag veröffentlicht die Agentur ein Bild unter der Überschrift „Brit Mila – jüdische Beschneidung“. Der Bildtext lautet: „Beschneidungsbesteck, ein Messer und ein Vorhautschutz, liegen am (…) in den Räumen der israelitischen Kultusgemeinde in (…) auf einem hebräischen Alten Testament.“ Ein Leser des Agenturbeitrages kritisiert einen Fehler im Bildtext. Auf dem Bild sei eindeutig ein jüdisches Gebetbuch zu erkennen. Trotzdem sei es von der Redaktion als hebräisches Altes Testament bezeichnet worden. Im Text werde dem Rabbiner unterstellt, er sei gegen jegliche Betäubung bei der Beschneidung. Damit verunglimpfe die Agentur das Judentum. Die Rechtsabteilung der Agentur weist die Unterstellung zurück, das Judentum zu verunglimpfen. Im Text werde nicht behauptet, der Rabbiner sei gegen jegliche Betäubung. Es werde gesagt, dass er an seiner bisherigen Praxis festhalten wolle, Kleinkinder (nicht ältere Kinder) ohne Betäubung zu beschneiden. Es gehe also um keine grundsätzliche Ablehnung der Betäubung. Im Text stehe auch diese Passage: „(…) führt nach eigenen Angaben bis zu 30 Beschneidungen im Jahr an Kleinkindern durch und zieht auf Wunsch auch einen Arzt hinzu.“ Zum Foto: Hier gibt die Rechtsabteilung dem Beschwerdeführer Recht. Es handele sich um ein Gebetbuch und nicht um das hebräische Alte Testament“. Die Agentur habe den Fehler umgehend korrigiert.