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„Die stehen ganz, ganz weit rechts“

„Kameraden“-Verein in Österreich gedenkt der „Helden“ der Waffen-SS

Die Online-Ausgabe einer Wochenzeitung berichtet unter der Überschrift „Rechtes Netzwerk in Österreichs Kasernen“ über einen Fallschirmspringerverein ehemaliger und gegenwärtiger Soldaten im Alpenland. Der private Verein aus Militärs und Polizisten übe das Schießen und gedenke der „Helden von Wehrmacht und Waffen-SS“. Auch deutsche „Kameraden“ seien mit von der Partie, schreibt die Zeitung weiter. Im Artikel wird der Präsident des Militär-Fallschirmspringer-Verbundes Ostarrichi (Milf-O) mit den Worten zitiert: „Wir sind ein ganz privater Verein und möchten den jungen Soldaten Fallschirmspringen als Abenteuer anbieten“. Im österreichischen Verteidigungsministerium sei man alarmiert. Der Milf-O sei auch dort einschlägig aufgefallen. Die Zeitung zitiert einen „hochrangigen deutschen Bundeswehrangehörigen“: „Die stehen ganz, ganz weit rechts“. Der Beschwerdeführer – es ist der Präsident des Milf-O - sieht mit dem Beitrag gleich mehrere Grundsätze des deutschen Presserechts verletzt. Für die Zeitung nimmt deren Rechtsberater Stellung. Der Satz im Beitrag, wonach man im österreichischen Verteidigungsministerium alarmiert sei, sei eine Bewertung der Tatsache, dass der österreichische Verteidigungsminister im Hinblick auf die Einladung des Milf-O zu einem internationalen Hochgebirgsmarsch eine Weisung erteilt habe, die u. a. die Teilnahme von Soldaten im Dienst und das Tragen von Uniformen verbietet. Die Weisung habe auch Unterstützungsleistungen des Bundesheeres untersagt und ausländischen Soldaten den Aufenthalt in Uniform nicht gestattet. Eine solche Weisung sei nicht üblich und werde nur selten erteilt. Sie beziehe sich ausdrücklich auf den „Militär Fallschirmspringer Verbund Östarrichi“. Zum Beleg der Äußerung „Denn der Milf-O (…) ist bereits in den vergangenen Jahren einschlägig aufgefallen“, verweist der Rechtsanwalt auf eine Stellungnahme des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zur Person des Beschwerdeführers als dem Vorsitzenden des Milf-O. Daraus gehe hervor, dass der Beschwerdeführer schon vor Jahren eine rechtfertigende Haltung gegenüber dem nationalsozialistischen Angriffs- und Vernichtungskrieg und eine offenbare Identifikation mit der Propaganda im Ostfeldzug als Kampf gegen den Bolschewismus an den Tag gelegt habe. Im Jahr 2007 habe er eine Kampagne gegen die Seligsprechung des im Jahr 1943 wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilten Widerstandskämpfers Franz Jägerstätter unterstützt. Die Äußerung des Beschwerdeführers, der Verein gedenke keiner „Helden der Wehrmacht und der Waffen-SS“, kontert der Rechtsanwalt mit dem Hinweis, dass der Milf-O zur „Heldengedenkfeier“ im Jahr 2011 eingeladen habe. An diesem Tag habe man des „heldenhaften Einsatzes der Fallschirmjägertruppe bei der Rückeroberung Feldbachs in der Osterwoche 1945“ gedenken wollen. Daran seien Wehrmachtsangehörige und SS-Truppen beteiligt gewesen.