Zeitung zeigt Arm eines Toten
Der Chefredakteur bekennt: Das Foto hätte nicht erscheinen dürfen
In der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung wird über einen Verkehrsunfall berichtet. Ein Motorradfahrer war mit einem Bus zusammengestoßen und gestorben. Die Zeitung illustriert den Vorgang mit einer Fotostrecke. Auf einem von sieben Bildern ist ein Arm des Toten zu sehen, der nur unzureichend mit einem Tuch bedeckt ist. Ein Nutzer der Online-Ausgabe hält die Fotostrecke für einen eklatanten Verstoß gegen den Pressekodex. Er konzentriert sich bei seiner Beschwerde auf das Foto, das einen Arm des Verunglückten zeigt. Der Chefredakteur der Zeitung entschuldigt sich für die Veröffentlichung. In dieser Form hätte sein Blatt nicht über den Unfall berichten dürfen. Normalerweise prüfe das Online-Team seiner Zeitung sehr genau, ob Veröffentlichungen sich mit den presseethischen Grundsätzen vereinbaren lassen. Im vorliegenden Fall seien die Fotos „durchgerutscht“. Sie seien sofort gelöscht worden. Der Chefredakteur berichtet, er habe die Redaktion noch einmal eindringlich auf die Einhaltung presseethischer Standards hingewiesen.