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„Eine völlig irrelevante Beschreibung"

Identifizierende Darstellung geht über öffentliches Interesse hinaus

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Todesopfer der Loveparade“ die Geschichte zweier junger Menschen aus dem Verbreitungsgebiet. Sie werden mit Vornamen und abgekürztem Familiennamen genannt. Ihr Wohnort sowie weitere Details aus ihrem Leben, wie Ausbildungsplatz und Schulbildung werden veröffentlicht. Es wird beschrieben, wie der 18-jährige Dennis zur Loveparade gefahren ist und die Familie seitdem keinen Kontakt mehr zu ihm hatte. Polizisten hätten der alleinerziehenden Mutter am Sonntagnachmittag die Nachricht überbracht, dass ihr Sohn ums Leben gekommen sei. Sie habe einen Nervenzusammenbruch erlitten und stehe unter ärztlicher Betreuung. Eine Personenbeschreibung des Opfers wird wiedergegeben: „Etwa 1,90 Meter groß, kurze dunkelbraune Haare. Keine besonderen Auffälligkeiten. Außer, dass er für sein Alter auffallend schlechte Zähne hat.“ Auch über die 19-jährige Marie-Anjelina wird ausführlich berichtet. Auch hier wurden Details darüber veröffentlicht, wie die Mutter der Verstorbenen auf die schreckliche Nachricht reagiert habe. Eine Leserin der Zeitung moniert eine unsachliche und völlig irrelevante Beschreibung in einigen Teilen der Berichterstattung. Das Detail der schlechten Zähne von Dennis degradiere das Opfer. Der ungewöhnliche Vorname von Marie-Anjelina offenbart bei der Google-Suche auf einfachste Weise deren Identität. Insgesamt scheine es, als sei der psychische Ausnahmezustand der Angehörigen ausgenutzt worden, um die Sensationslust der Leser zu bedienen. Der Chefredakteur berichtet in seiner Reaktion von einem Gespräch mit der Beschwerdeführerin, das erfolglos geblieben sei. Zur Passage über die schlechten Zähne eines der Opfer berichtet er, die Aussage stamme von einem Freund des Toten, der auch so zitiert worden sei. Herabwürdigendes sei dabei nicht zu erkennen. Er weist auch den Vorwurf an die Redaktion zurück, sie habe identifizierend über die Opfer berichtet. Die Beschwerdeführerin informierte den Presserat über das Gespräch mit der Redaktion. Sie habe die Beschwerde nicht zurückgezogen, da sie mit dem Ergebnis des Treffens nicht zufrieden gewesen sei. (2010)