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Wollte Frau ihr Baby in den Kanal werfen?

Zeitung berichtet falsche Tatsachen und korrigiert sich daraufhin

„Verwirrte will Baby in Plastiktüte wegwerfen" – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung in ihrer Online-Ausgabe über eine Frau, die ihr Baby in einen Kanal werfen wollte und von einem Passanten bzw. der Polizei von ihrem Vorhaben abgehalten werden konnte. Gegen die Mutter wird nun wegen versuchter Kindstötung ermittelt. Eine Leserin sieht Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung) verletzt. Sie sei Augenzeugin des Vorfalls gewesen und wirft der Redaktion diverse falsche Angaben vor. Anders als von der Zeitung angegeben, sei weder Blut noch eine Nabelschnur zu sehen gewesen. Die Frau habe den Säugling auch nicht in den Kanal werfen wollen und nicht ein Mann habe sie aufgehalten, sondern eine Frau. Sie – die Beschwerdeführerin – habe das Baby aus der Tüte gehoben, nicht die Polizei. Die im Beitrag beschriebene 69-jährige Augenzeugin könne nur aus 200 Meter Entfernung etwas gesehen haben. Sie selbst sei mit fünf Personen bei Mutter und Kind gewesen. Die Rechtsabteilung des Verlags beruft sich auf Recherchen eines Redakteurs vor Ort. Seine Erkenntnisse habe er im Wesentlichen aus Gesprächen mit der Polizei, insbesondere dem Einsatzleiter, einer Augenzeugin des Geschehens sowie weiteren Gesprächen bei der Einsatzstelle der Polizei gewonnen. Es treffe zu, dass sich einige Angaben der Berichterstattung im Nachhinein als falsch erwiesen hätten. Grund sei jedoch keine mangelhafte Recherche, sondern vielmehr, dass sich die ersten Erkenntnisse der Polizei im Verlauf der weiteren Ermittlungen nicht bestätigt hätten. Dies betreffe auch den ursprünglichen Verdacht, die Mutter habe ihr neugeborenes Kind töten wollen. Die psychisch erkrankte Frau habe ihr schwerkrankes Kind in einer Plastiktüte spazieren getragen. Ein Tötungsvorsatz habe sich nicht nachweisen lassen. Die Redaktion habe in der nächsten Ausgabe den Vorfall erneut aufgegriffen und die ursprüngliche Berichterstattung korrigiert. (2010)