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Die Richterin reagierte mit Kopfschütteln

AfD-Politiker wird von der Zeitung „regelrecht vorgeführt“

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „AfDler lässt Wohnung verkommen“ (Print) und „AfD-Stadtrat lässt Mietwohnung verdrecken – und klagt“ (Online) über den Gerichtsstreit zwischen einem Vermieter und einem namentlich genannten AfD-Stadtrat um Dreck in der Wohnung. Der Stadtrat fordert die Rückerstattung eines Teils der Kaution, da es bei der Übergabe der Wohnung Mängel wie Schmutz, Schimmel und Flecken gegeben habe. Er habe den Vermieter verklagt. Der Beitrag enthält Fotos der Wohnung und ein Foto des Politikers, das diesen mit seinem Anwalt vor Gericht zeigt. Beschwerdeführer ist der namentlich genannte Kommunalpolitiker. Aus seiner Sicht bestehe kein öffentliches Interesse an privaten Mietangelegenheiten. Wie im Artikel dargelegt, müsse der Vermieter auf einen Großteil seiner Forderungen verzichten. Die Richterin habe während der gesamten Verhandlung auf der Seite des Beschwerdeführers gestanden und habe zumeist mit Kopfschütteln auf die Argumente des ehemaligen Vermieters reagiert. Der Fotograf habe sich dem Beschwerdeführer nicht als Vertreter der Zeitung zu erkennen gegeben. Der Beschwerdeführer habe keine Fotoerlaubnis erteilt. Der Artikel enthalte beleidigende und diffamierende Äußerungen über ihn und seine Frau. Die veröffentlichten Fotos der Dusche rückten die Tatsachen in ein völlig falsches Bild. Der Vertreter der Zeitung vermag durchaus nachzuvollziehen, dass die Berichterstattung dem Beschwerdeführer unangenehm sei. Der Beitrag sei im Internet nicht mehr vorhanden. Was den Fotografen angehe, so sei dieser schon aufgrund seiner Ausrüstung als Pressefotograf zu erkennen gewesen. Es sei aus seiner Sicht nicht erforderlich gewesen, sich vorzustellen. Die Rechtsabteilung vertritt die Ansicht, dass die Darstellung einer Duschkabine kaum dazu geeignet ist, die Ehre des Beschwerdeführers zu verletzen.