„Suppenhuhn“ und Gruppensex
Nadjeschda Tolokonnikowa wehrt sich: Ich bin keine schlechte Mutter
Die Sonntagsausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet unter der Überschrift „Lady Suppenhuhn“ über die russische Aktivistengruppe „Pussy Riot“. Der Bericht erscheint auch online. Im Beitrag geht es um die Wahrnehmung der Gruppe in der russischen und in der ausländischen Öffentlichkeit. „Böser Staat kontra unschuldige Mädchen“ sei das Bild, das von den Protestlerinnen gezeichnet werde. Dabei erinnerten die Aktionskünstlerinnen mit ihren vulgären Provokationen eher an die erste RAF-Generation. Nadjeschda Tolokonnikowa (22) sei seit Jahren Mitglied der russischen Aktionskunstszene. Mit der Gruppe „Woina“ hätten sie, Ihr Mann Pjotr Wersilow und einige andere im Frühjahr 2008 eine Gruppensex-Orgie im Moskauer Museum für Biologie veranstaltet. Der arrogante und rechthaberische Duktus ihrer Pamphlete und Interviews ähnle – so die Zeitung weiter – jenem der deutschen Sponti-Szene der sechziger Jahre. Kurze Zeit nach der Gruppensex-Orgie im Museum habe Tolokonnikowa ihre Tochter Gera geboren. Nur wenige Monate alt, sei das kleine Mädchen schwer verletzt worden, als es von einem Computertisch heruntergefallen sei. Die Zeitung zitiert aus einer in Russland veröffentlichten Umfrage. Danach hätten sich 86 Prozent der Befragten für eine Bestrafung der „Pussy Riot“-Mitglieder ausgesprochen. Beschwerdeführerin in diesem Fall ist Nadjeschda Tolokonnikowa, die sich anwaltlich vertreten lässt. Sie wehrt sich vor allem gegen die Behauptung der Zeitung, sie habe ihre kleine Tochter von einem Computertisch fallen lassen. Daraus folgere der Autor des Artikels, dass sie eine schlechte Mutter sei. Das Baby sei nie von einem Tisch gefallen. Tolokonnikowas Qualitäten als Mutter stünden also überhaupt nicht zur Debatte. Der Autor beziehe sich offensichtlich auf Berichte russischer Medien, deren Affinität zu den staatlichen Organen bekannt sei. Die Redaktion habe ihre Tatsachenbehauptungen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Die Beschwerdeführerin fühlt sich durch die Berichterstattung in eine Ecke mit Terroristen gestellt. Geschäftsführung und Rechtsabteilung der Zeitung nehmen zu der Beschwerde Stellung. Die Information, das Kind der Beschwerdeführerin sei von einem Tisch gefallen und habe sich dabei schwer verletzt, stamme vom Sprecher der Gruppe „Woina“. Mit dieser Aussage seien Meldungen aus anderen Quellen bestätigt worden.