Parkbesucherinnen angeblich belästigt
Boulevardzeitung übernimmt unbelegte Politiker-Äußerung
Eine Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „Asylbewerber belästigen Parkbesucherinnen“ über angebliche Belästigungen in einer Grünanlage. Wörtlich wird ein Lokalpolitiker zitiert: „Es gibt Probleme wegen Mülls, Lärms und wegen der Belästigung von Parkbesucherinnen.“ Der Beitrag ist mit einem Symbolfoto illustriert. Es zeigt die Hand eines Mannes auf der Schulter einer Frau, die ein weit ausgeschnittenes T-Shirt trägt. Ein Nutzer des Internetauftritts kritisiert, dass die Autorin ungeprüft Behauptungen eines Lokalpolitikers übernommen habe. Keines der angeblichen Opfer sei befragt worden, auch nicht die zuständigen Institutionen und Behörden. Von beiden sei im Bericht die Rede. Der mangelhaft recherchierte Beitrag habe einen Funktionär der NPD zu dem Antrag veranlasst, demzufolge Asylbewerber künftig nur noch unter Aufsicht ins Schwimmbad gehen dürften. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, dass man so nicht mit einem sensiblen Thema umgehen könne. Der Chefredakteur der Zeitung spricht in seiner Stellungnahme von einem normalen, sachlich verfassten Bericht, der den Verlauf einer Sitzung von Kommunalpolitikern wiedergebe. Es gehöre zum handwerklichen Standard, dass in solchen Berichten Sitzungsteilnehmer zitiert würden. Die Forderung, den Wahrheitsgehalt jeglicher Zitate zu überprüfen, sei völlig unrealistisch. Dann wäre die Berichterstattung über Gremiumssitzungen schlicht und einfach nicht mehr möglich. Dass der Bericht einen NPD-Funktionär zu einem Antrag animiert habe, sei bedauerlich, aber nicht zu verhindern. Es gehöre zum Auftrag der Presse, den Verlauf politischer Sitzungen möglichst objektiv wiederzugeben. Nichts Anderes sei in diesem Fall geschehen.