Entscheidungen finden

Bild einer verkohlten Hand veröffentlicht

Beschwerdeführer halten Darstellung für menschenverachtend

Eine Boulevardzeitung bebildert gedruckt und online einen Artikel unter der Überschrift „Die Bilder des Terrors“ mit Fotos von der Absturzstelle von MH17 in der Ost-Ukraine. Auf mehreren Fotos sind Leichen von Passagieren mit Hilfe von Weißraum unkenntlich gemacht. Auf einem Bild ist die nicht unkenntlich gemachte, verkohlte Hand einer Leiche zu sehen. Der Bildtext lautet: „GESPENSTISCH: Die völlig verkohlte Hand eines Opfers ragt aus einem Wrackteil. Viele Passagiere starben im Feuerball des explodierenden Treibstoffs.“ Zu dieser Veröffentlichung äußern sich mehrere Beschwerdeführer. Eine Leserin der Zeitung hält die Darstellung von tödlich verunglückten, verbrannten Menschen bzw. Körperteilen den Angehörigen der Opfer gegenüber für unzumutbar. Sie liefere auch keinerlei journalistischen Mehrwert oder zusätzlichen Informationsgehalt, der für das Verständnis der Situation und des Textes erforderlich wäre. Ein Beschwerdeführer hält die Darstellung von verkohlten Leichenteilen für menschenverachtend. Sie bringe keinen Mehrwert, wenn man von Klicks im Internet absehe, die von purer Sensationsgier veranlasst würden. Wiederum ein anderer Leser meint, als Erwachsener könne er wohl mit der Darstellung von Leichenteilen fertig werden. Anders sei wohl die Wirkung auf Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Das Foto mit der gut sichtbaren verkohlten Hand sei pietät- und verantwortungslos. Die Rechtsvertretung der Zeitung beruft sich darauf, dass keines der Absturz-Opfer identifizierbar dargestellt worden sei. Ganz bewusst hätten sich Print- und Online-Redaktion entschieden, die Leichen vollständig unkenntlich zu machen. Dass die unter einem Flugzeugsitz hervorragende, verkohlte Hand einer Leiche bei manchen Lesern für Widerspruch gesorgt habe, sei nicht weiter verwunderlich. Es sei gut nachvollziehbar, dass es bei einem von Schrecken, Wut und Unverständnis belegten Thema zu Kritik an der Berichterstattung komme. Dieser wolle sich die Zeitung im Bewusstsein der eigenen besonderen journalistischen Verantwortung nicht verschließen. Angesichts einer Katastrophe mit 298 Toten hätten die Medien jedoch eine umfassende Informationspflicht. Dies umso mehr, als es sich bei der Katastrophe möglicherweise um einen Abschuss gehandelt habe. Die Art der Berichterstattung sei notwendig gewesen, um das Ausmaß der steigenden Gewaltbereitschaft und ihre Entwicklung klar und angemessen zu dokumentieren. Den Vorwurf der Pietätlosigkeit weist die Zeitung zurück. Das Foto sei eines von vielen und habe im Kontext der Berichterstattung nur eine untergeordnete Rolle gespielt.