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Einen Rasenmäher einseitig hochgelobt

Zeitschrift lässt im „Test“ keine Konkurrenzprodukte zu Wort kommen

„Hier mäht der Robo-Gärtner“ – so überschreibt eine Zeitschrift den Test eines selbststeuernden Rasenmähers. Das Gerät wird sehr positiv beschrieben. In einem beigestellten Kasten werden der Preis und die Webseite des Herstellers genannt. Ein Leser der Zeitschrift sieht einen Fall von Schleichwerbung. Der Titel der Seite laute „Ratgeber“. Überschrift und Vorspann des Artikels suggerierten, dass es in dem Text allgemein um die Vorteile neuartiger Mähroboter gehe. Die Redaktion stelle aber nur ein einziges Gerät vor, das rundum positiv beschrieben werde. Konkurrenzprodukte würden nicht genannt. Der im Text erwähnte Test des Geräts werde für den Leser nicht transparent gemacht. Die Aussage, dass der Mäher locker Steigungen bis 36 schaffe, sei vom Hersteller übernommen worden. Es sei nicht ersichtlich, dass die Reaktion den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung überprüft habe. Die Zeitschrift äußert sich nicht zu der Beschwerde.