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Video vom Tod eines Millionärs

Ehefrau sollte gegen zu erwartende Vorwürfe geschützt werden

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Ehefrau filmt Biermillionär beim Sterben“. Dem Beitrag ist ein Video beigestellt. Darin ist zu sehen, wie die junge Ehefrau ihren todkranken 90-jährigen Mann pflegt. Sie rasiert und wäscht ihn, während sie mit ihm spricht. Der Mann liegt relativ bewegungslos in einem Krankenbett und steht offensichtlich kurz vor seinem Tod. Gegen die junge Frau des schließlich Verstorbenen waren in der Öffentlichkeit Verdächtigungen geäußert worden. Dabei sei von vorsätzlicher Dehydrierung (Verdursten) und bewusst falsch gegebenen Medikamenten die Rede gewesen. Gleichzeitig tobte ein heftiger Streit unter potentiellen Erben um hinterlassene Millionen. Die Frau habe daraufhin der Zeitung das Video zur Verfügung gestellt, das beweisen sollte, dass sie ihren Mann gut versorgt habe. Sie habe der Zeitung gegenüber berichtet, ihr Mann habe ihr geraten, alles zu dokumentieren: Die Frau zitiert ihren Mann mit den Worten: „Wenn ich mal sterbe, musst Du alles beweisen können. Die werden über dich herfallen“. Der Beschwerdeführer, nichtehelicher Sohn des Toten, sieht in den Artikeln, Bildern und Videosequenzen einen Verstoß gegen den Pressekodex. Diese Veröffentlichungen seien an Schamlosigkeit und Sensationsgier nicht zu überbieten. Der Justitiar des Verlages weist darauf hin, dass das zuständige Landgericht einen Unterlassungsanspruch des Beschwerdeführers bereits als unbegründet zurückgewiesen habe. Die erforderliche Einwilligung zur Veröffentlichung habe vorgelegen. Die Aufnahmen hätten nach der Feststellung des Gerichts ausdrücklich dazu dienen sollen, dass die Ehefrau des Verstorbenen sich gegen zu erwartende unberechtigte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tod ihres deutlich älteren Ehegatten wehren könne. Die Menschenwürde sei durch die Veröffentlichung nicht verletzt worden.