Der vermeintliche Tod eines Sportlers
Zeitung veröffentlicht nacheinander zwei falsche Meldungen
Der vermeintliche Tod eines populären Sportlers ist Thema in einer Regionalzeitung. In einer ersten Meldung wird mitgeteilt, dass der Mann bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt sei. Am nächsten Tag berichtet die Zeitung, der Sportler liege im Koma. Er habe den Unfall zwar überlebt, aber schwere Hirnverletzungen erlitten. Zugleich weist die Zeitung darauf hin, dass andere – nicht näher genannte – Medien anfangs ebenfalls „übereinstimmend“ berichtet hätten, der Mann sei gestorben. Einige Wochen später veröffentlicht die Zeitung eine Richtigstellung. Danach befindet sich der Verunglückte auf dem Wege der Besserung und wird nach Angaben seiner Familie wieder völlig gesund werden. Der Schwager des Mannes beklagt in seiner Beschwerde an den Presserat, dass der erste Bericht aus der Luft gegriffen gewesen und der zweite in jeder Hinsicht unwahr sei. Der Sportler habe nie schwere Hirnverletzungen erlitten. Die Behauptung der Zeitung, andere Medien hätten den Tod des Verunglückten gemeldet, sei ebenfalls falsch. Die Familie sei mit Beileidsbekundungen überhäuft worden. Sie warte noch immer auf eine Richtigstellung und Entschuldigung der Redaktion. Der Beschwerdeführer sieht schwere Verstöße gegen den Pressekodex. Ein Vertreter der Zeitung teilt mit, die Redaktion sei auf den angeblichen Tod des Sportlers „aufgrund mehrerer übereinstimmender Veröffentlichungen im Internet“ gestoßen. Auf diese Quellen habe die Redaktion verwiesen. Man habe sich beim Beschwerdeführer mehrmals telefonisch entschuldigt. Eine Woche später habe die Zeitung eine Klarstellung über den Gesundheitszustand des Verunglückten abgedruckt, die mit dem Beschwerdeführer abgestimmt worden sei. Autorisiert habe dieser die Zeilen trotz eines entsprechenden Angebots nicht. Die Zeitung schließt ihre Stellungnahme mit dem Hinweis, es stimme nicht, dass die Familie bis heute vergeblich auf eine Richtigstellung warte. Jedoch sei eine „sachliche Kontaktaufnahme“ zu den Angehörigen „auch seitens der Chefredaktion“ nicht möglich gewesen. Das bedauere man sehr. Inhaltlich kann die Zeitung nicht erkennen, welche weitere Korrekturen oder Anmerkungen sie hätte vornehmen können.