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Vorsicht mit der Angabe von persönlichen Daten

Schwangere Frau wollte nicht mit Namen in der Zeitung erscheinen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht das Porträt eines Mannes, der zum zweiten Mal Großvater wird. Sie zeigt ein Foto des namentlich Genannten. Außerdem werden die Namen der Tochter und ihres Mannes, sowie deren Sohnes genannt. Die Tochter des Porträtierten beschwert sich über die Nennung ihres Namens und die Darstellung privater Details ohne ihre Einwilligung. Sie tritt als Beschwerdeführerin auf, weil sie einen Verstoß gegen den Datenschutz vermutet. Der Verlag hält die Beschwerde für unbegründet. Die Tochter trete in dem Artikel über ihren Vater nur als Randperson auf. Sie werde auch nicht im Bild gezeigt. Die Information über ihre Schwangerschaft sei kurz vor der Niederkunft in ihrem privaten Umfeld längst bekannt. Die Namensnennung sei in diesem Fall zwar überflüssig gewesen, die Redakteurin habe jedoch allen Grund zu der Annahme gehabt, dass die Tochter einverstanden sei, zumal sie sich in einem weiteren Gespräch rückversichert habe. Dennoch – so der Verlagsvertreter weiter – sie die Redakteurin darauf hingewiesen worden, künftig noch vorsichtiger bei der Veröffentlichung von persönlichen Angaben zu sein. Der Chefredakteur habe der Beschwerdeführerin einen Brief geschrieben. Darin habe er sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass der beanstandete Artikel zu Irritationen und Ärger geführt habe.