Toter Michael Jackson darf gezeigt werden
Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte wurden nicht verletzt
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Das letzte Foto von Michael Jackson“ über den Prozess gegen dessen Leibarzt. Der Staatsanwalt zeigt während der Verhandlung ein Bild des toten Pop-Stars, der auf einer Krankenhaustrage liegt. „Ob der King of Pop bei der Aufnahme noch lebte oder tot war, ist bislang noch unklar“, heißt es im Beitrag. Die Zeitung berichtet, dass der Staatsanwalt im Laufe des Prozesses eine Tonbandaufnahme vorgelegt habe, die beweise, in welch besorgniserregendem Zustand sich Jackson vor seinem Tod befunden habe. Jackson habe mit stockender Stimme über ein in London geplantes Konzert gesprochen. Diese Aufnahme können die Online-Nutzer der Zeitung hören. Zum Beitrag gehört eine Fotostrecke. Deren erstes Bild ist das oben beschriebene. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – vermutet einen Verstoß gegen die Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte von Michael Jackson. Der Tod zähle zur Intimsphäre. Es sei daher nicht akzeptabel, wenn ein Bild von der Leiche des Entertainers gezeigt werde. Auch die Tonband-Veröffentlichung verstoße gegen die Menschenwürde Jacksons. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Sowohl am Foto als auch am Tonbanddokument bestehe ein herausragendes öffentliches Interesse. Somit sei eine ungefilterte Berichterstattung gerechtfertigt. Die Redaktion habe über ein historisches Ereignis der Zeitgeschichte berichtet, ohne dabei die Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte von Michael Jackson verletzt zu haben. Der Prozess gegen dessen Leibarzt sei im Fernsehen übertragen worden. Foto und Tondokument seien von der Staatsanwaltschaft „live“ präsentiert worden.