Konflikt um Steh- und Sitz-Klos
Zeitung berichtet und benennt Sinti und Roma als Verursacher
“Zustände am Wohnwagenparkplatz empören die Anwohner“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Bericht geht es um die Zustände auf dem Parkplatz eines Händlers für Wohnwagen und Wohnmobile. Dort halten sich einige Kunden offensichtlich für längere Zeit auf, wobei der Platz mit Müll verunreinigt wird. Einige der zeitweise auf dem Parkplatz lebenden Personen verrichteten dort und auf den angrenzenden Wegen ihre Notdurft. Darüber beklagen sich die Anwohner. Im Beitrag heißt es: „Die Aufstellung von Dixi-Klos hatte keinen Erfolg gebracht, da diese von seiner auf dem Parkplatz wartenden Kundschaft, vorwiegend Angehörige der Sinti und Roma, nicht angenommen wurden.“ Eine Leserin der Zeitung erkennt einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Sie sieht keinen Zusammenhang zwischen der Verschmutzung des Parkplatzes und der vermuteten ethnischen Zugehörigkeit der Kunden des Händlers. Es werde der Eindruck erweckt, dass Sinti und Roma nicht mit den Errungenschaften moderner Zivilisation und Hygienevorschriften vertraut seien. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Nach seiner Auffassung sind die Probleme, die einen ganzen Stadtteil bewegten, mit der gebotenen Sensibilität geschildert worden. Dazu gehöre auch zu sagen, welche Kundengruppe auf dem Parkplatz des Wohnwagenhändlers kampiere. Der zuständige Redaktionsleiter betont, man habe die Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma nicht diskreditieren wollen. Zu den für diesen Konflikt notwendigen Informationen gehöre jedoch auch zwingend der Hinweis, dass die Dixi-Klos nicht angenommen worden seien. Der Wohnwagenhändler habe daraufhin Stehklos aufgestellt, die von seiner Kundschaft akzeptiert worden seien. Dies habe die Zeitung berichtet. Nicht die Präsenz der Camper störe den Dorffrieden, sondern die Verunreinigung und die laute Musik. Eine Zeitung müsse solche Konflikte mit der gebotenen Sensibilität thematisieren und die daran Beteiligten auch benennen dürfen.