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Eine erschreckende Realität beschrieben

Zeitung befasst sich mit den Zuständen in einem sozialen Brennpunkt

Sie sei „auf Streife im schlimmsten Viertel des Reviers“ gewesen, titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Der Beitrag beleuchtet die Situation im Dortmunder Norden. Die Zeitung erwähnt, dass an jeder Ecke „Kleinkriminelle, Dealer und Prostituierte“ zu finden seien. Sie betont, dass „die vielen Bulgaren“ ein Problem seien und fährt fort, dass die meisten aus Roma- und Sinti-Clans stammten. Ihre Frauen müssten auf dem Straßenstrich anschaffen. Die Zeitung weiter: „Das sind die Huren, die ihre Dienste ohne Kondom anbieten, dann auf Steuerkosten abtreiben lassen. Ein Beamter wird so zitiert: „Manche schlafen im Auto oder im Park, vermüllen alles, sind laut und aggressiv.“ Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierung). Die Minderheitenkennzeichnung im Beitrag sei geeignet, Vorurteile gegen Sinti und Roma zu schüren. Der Zentralrat spricht von einer üblen und pauschalen Kriminalisierung. Die angebliche Kriminalität im Dortmunder Norden habe nichts mit der Minderheitenzugehörigkeit zu tun. Der aggressive Hinweis auf „Roma- und Sinti-Clans“ bewirke nicht nur eine negative Stimmungsmache vor Ort, sondern wolle ebenfalls bestehende negative Vorurteile und Klischees gegenüber der Minderheit bestätigen. Die Rechtsabteilung des Verlages, in dem die Zeitung erscheint, weist den Vorwurf zurück. Niemand sei diskriminiert worden. Auch sei eine Diskriminierung nicht beabsichtigt gewesen. Sie weist auf die vertrauenswürdigen Quellen hin, die der Berichterstattung zugrunde gelegen hätten. Die Informationen stammten von der Polizei, dem Ordnungsamt und der Dortmunder Aidshilfe. Der für die Missstände von offizieller Seite genannte Grund sei nun einmal der Zustrom von Bulgaren, insbesondere Sinti und Roma. Anders als vom Beschwerdeführer behauptet, habe die beschriebene Kriminalität sehr wohl etwas mit der Herkunft der jeweiligen Täter zu tun. Die Zeitung habe lediglich ihre Chronistenpflicht erfüllt. Sie beschreibe eine erschreckende Realität. Von einer „Bestätigung negativer Vorurteile und Klischees“ könne schon angesichts der an den konkreten Vorgängen orientierten und durch seriöse Quellen belegten Berichterstattung keine Rede sein. (2010)