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Unzulässige Angaben sind „durchgerutscht“

Lokale Online-Zeitung nennt Nationalität und Hautfarbe von Schlägern

Eine lokale Internet-Zeitung berichtet über eine Schlägerei zwischen acht Männern am Hauptbahnhof einer süddeutschen Großstadt. Drei von ihnen stammten aus Eritrea. Fünf der Beteiligten hätten eine dunkle Hautfarbe. Am Ende des Beitrages werden Zeugen gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Ein Leser der Zeitung vertritt die Auffassung, dass Nationalität und Hautfarbe der Beteiligten nicht von öffentlichem Interesse seien. Die entsprechenden Hinweise darauf hätten deshalb unterbleiben müssen. Der für die Inhalte der Online-Zeitung Verantwortliche teilt mit, dass man die Nationalität nur dann nenne, wenn es für das Verständnis des konkreten Falles substantiell von Bedeutung sei. Die Kritik des Beschwerdeführers an der Nennung dieser Details sei berechtigt. Man hätte diese Informationen nicht veröffentlichen sollen. Sie seien leider „durchgerutscht“. Die Redaktion habe den Archiv-Artikel mittlerweile geändert und die kritisierten Angaben entfernt.